Grenzwerte am Arbeitsplatz: MAK-/BAT-Werte – Suva
Die Verordnung über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30), Art. 50 Abs. 3, erlaubt der Suva – nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Kreise – Richtlinien über maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen für gesundheitsgefährdende Stoffe sowie über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen zu erlassen. Der Erlass erfolgt im Einvernehmen mit der Schweizer Grenzwertkommission der Suissepro (Dachverband der … Weiterlesen